Die Aufgaben des Betriebsrats
Die Rechte des Betriebsrats
Die Hauptaufgaben des Betriebsrats
Der Betriebsrat verfügt nicht nur über Rechte sondern auch über Pflichten, so hat er z.B. folgende Aufgaben zu erfüllen
So hat er z.B. folgende Aufgaben zu erfüllen.
• darüber wachen, dass die geltenden Gesetze, Tarifverträge,
Unfallverhütungsvorschriftenund Betriebsvereinbarungen zu Gunsten der
Arbeitnehmer eingehalten werden
• Gleichberechtigung von Frauen und Männern bei der Einstellung,Beschäf-
tigung, Aus- , Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg
sicherstellen
• Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern
• Umsetzung der Anregungen von ArbeitnehmerInnen in Verhandlungen mit
dem Arbeitgeber realisieren
• die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb fördern
• Eingliederung von besonders schutzbedürftiger Personen und
schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen fördern
• Eingliederung ausländischer ArbeitnehmerInnen im Betrieb fördern
• Beschäftigung im Betrieb sichern
• Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes
umsetzen.
• Maßnahmen beantragen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen
Der Betriebsrat verfügt über umfassende Recht im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung.
Man unterscheidet hier zwischen
- Informations- und Beratungsrecht
- Anhörung, und
- Erfordernis der Zustimmung
So ist der Betriebsrat ein wichtiger Partner, gerade was soziale Angelegenheiten angeht. Ohne die Zustimmung des Betriebsrats geht es hier für das Unternehmen nicht weiter. Das Unternehmen hat aber die Möglichkeit die Zustimmung rechtlich ersetzen lassen. Dieses kann aber nur vor Gericht erfolgen.
Die Ausschüsse des Betriebsrats
Im Rahmen der Mitbestimmung besetzt der Betriebsrat verschiedene Ausschüsse. Die Ausschüsse werden derzeit neu gebildet.
Wir unterrichten über die Ausschüsse und deren Besetzung sobald die sie besetzt und vom Gremium bestätigt sind.