Die Aufgaben des Betriebsrats

Die Rechte des Betriebsrats

Die Hauptaufgaben des Betriebsrats

Der Betriebsrat verfügt nicht nur über Rechte sondern auch über Pflichten, so hat er z.B. folgende Aufgaben zu erfüllen

  • Eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats ist es, darauf zu achten,                                    
        dass im Betrieb Gesetzte, Normen und Vorschriften sowie Betriebs
        vereinbarungen eingehalten werden
  • Außerdem wählt ihr, die Belegschaft, uns, damit wir eure Interesse
        gegenüber dem Arbeitgeber vertreten und euch jederzeit beratend zur
        Seite stehen
  • Die allgemeinen Aufgaben desBetriebsrats sind in § 80 BetrVG geregelt.
        Dort ist sozusagen das Tätigkeitsfeld eines Betriebsrats im Detail
        beschrieben.


Der Betriebsrat verfügt nicht nur über Rechte sondern auch über Pflichten.

So hat er z.B. folgende Aufgaben zu erfüllen.

• darüber wachen, dass die geltenden Gesetze, Tarifverträge,

     Unfallverhütungsvorschriftenund Betriebsvereinbarungen zu Gunsten der

     Arbeitnehmer eingehalten werden

• Gleichberechtigung von Frauen und Männern bei der Einstellung,Beschäf-

     tigung, Aus- , Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg

     sicherstellen

• Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern

• Umsetzung der Anregungen von ArbeitnehmerInnen in Verhandlungen mit

    dem Arbeitgeber realisieren

• die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb fördern

• Eingliederung von besonders schutzbedürftiger Personen und

    schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen fördern

• Eingliederung ausländischer ArbeitnehmerInnen im Betrieb fördern

• Beschäftigung im Betrieb sichern

• Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes und des Arbeitsschutzes

    umsetzen.

• Maßnahmen beantragen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen

Der Betriebsrat verfügt über umfassende Recht im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung.

Man unterscheidet hier zwischen

- Informations- und Beratungsrecht

- Anhörung, und

- Erfordernis der Zustimmung

So ist der Betriebsrat ein wichtiger Partner, gerade was soziale Angelegenheiten angeht. Ohne die Zustimmung des Betriebsrats geht es hier für das Unternehmen nicht weiter. Das Unternehmen hat aber die Möglichkeit die Zustimmung rechtlich ersetzen lassen. Dieses kann aber nur vor Gericht erfolgen.

Die Ausschüsse des Betriebsrats

Im Rahmen der Mitbestimmung besetzt der Betriebsrat verschiedene Ausschüsse. Die Ausschüsse werden derzeit neu gebildet.

Wir unterrichten über die Ausschüsse und deren Besetzung sobald die sie besetzt und vom Gremium bestätigt sind.